Partnerkarte: zweite Kreditkarte für deine Familie

Eine zweite Kreditkarte als Partnerkarte ist praktisch. Dein Partner oder deine Partnerin kann sie unabhängig von deiner Karte nutzen. Wann es sich lohnt, eine Zweitkarte zu haben, wo du sie bekommst und was du beachten musst, erklären wir dir hier.

Partnerkarte: Zweitkarte über dein Konto

Zuerst einmal müssen wir klären, was genau eine Partnerkarte ist. Dabei handelt es sich um eine Karte, die du zusätzlich zu deiner über dein Girokonto oder dein Kreditkartenkonto erhältst. Meist läuft die Abbuchung über deine bestehende Kreditkarte, oft separat aufgelistet für die Übersichtlichkeit. Besitzer:innen der Zweitkarte profitieren in der Regel von den gleichen Vorteilen der Erstkarte, also beispielsweise von Versicherungen, Meilen oder einem Limit. Zudem wird die Partnerkarte auf den Namen der zweiten Person ausgestellt und sie hat eine eigene Nummer, ggf. ein anderes Ablaufdatum und eine individuelle Prüfnummer. Ins Online-Banking einloggen kann sich die zweite Person jedoch meist nicht.

Wer bekommt eine Partnerkarte?

Diese Zweitkarte kann zum Beispiel dein Ehepartner oder deine Lebensgefährtin erhalten. Du kannst sie auch deinen Kindern oder Freunden geben. Achte aber auf die Vorgaben der Bank, ob es Einschränkungen gibt. Vor allem bei Kindern musst du darauf achten, welche Voraussetzungen gelten (zum Beispiel Volljährigkeit). Ob du nur eine oder mehrere Partnerkarten bekommst, hängt ebenfalls vom jeweiligen Geldinstitut ab.

Achtung, du haftest für beide

Der Besitzer oder die Besitzerin der Partnerkarte verfügt über alle Vorteile der regulären Kreditkarte. Das bedeutet, er oder sie hat die gleichen Rechte und Möglichkeiten. Die Nutzung ist unabhängig von der Erstkarte. Die Umsätze der Partnerkarte werden jedoch vom Kreditkartenkonto des Hauptkarteninhabenden abgebucht. Als Kontoeigentümer:in haftest du also für beide Karten. Gib die Partnerkarte also nur an Personen, denen du vollkommen vertraust.

Unterschied zum Gemeinschaftskonto und Kartendoppel

Im Gegensatz zur Partnerkarte gibt es bei Gemeinschaftskonten zwei vollwertige Kontoinhaber:innen. Beide sind offiziell als Besitzer eingetragen. Sie erhalten den vollen Zugriff auf das Konto und die dazugehörige Kreditkarte. Meist sind die Umsätze separat geführt.

Auch ein Kartendoppel, also ein Set aus VISA und Mastercard, ist nicht das selbe. Dieses wird immer auf eine einzige Person ausgestellt und kann damit auch nur von dieser genutzt werden.

Bonität der zweiten Person

Auch wenn du als Hauptnutzer:in haftest, kann es sein, dass auch die zweite Person eine gute Bonität nachweisen muss. Allerdings sind die Voraussetzungen hier oft lockerer. Vorsicht auch, wenn du die Zweitkarte erst sehr viel später beantragst: Hat sich deine Bonität seitdem verschlechtert, kann es passieren, dass die Bank keine neue Kreditkarte mehr ausstellt.

So beantragst du die Partnerkarte

Eine Kreditkarte mit Partnerkarte zu beantragen, ist einfach. Du hast zwei Optionen:

  • Du beantragst sie direkt mit, wenn du selbst eine neue Kreditkarte bestellst. Im Antragsprozess kannst du in den meisten Fällen mit angeben, ob du eine Partnerkarte möchtest. Ggf. muss er oder sie sich auch noch identifizieren.
  • Alternativ beantragst du die Partnerkarte nachträglich. Je nach Bank kannst du das direkt im Online-Banking tun oder du musst deinen Anbieter noch einmal kontaktieren.

Achtung: Nicht jede Bank bietet Partnerkarten an. Bei manchen ist ein Antrag grundsätzlich nicht möglich. Gehört eine Partner-Kreditkarte also zu deinen wichtigsten Anforderungen an eine Karte, musst du dir einen geeigneten Anbieter suchen.

Barclays Visa

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Jahresgebühr p.a.

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Jahresgebühr

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Bezahlen in der Eurozone

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Abheben in der Eurozone (außer D)

DKB Visa Kreditkarte

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Konditionen der Partnerkarte

Ist die Haupt-Kreditkarte kostenlos, fällt meist auch bei der Partner-Kreditkarte keine Jahresgebühr an. In der Regel sind Partnerkarten günstiger als die Hauptkarte, aber das hängt von der Preisgestalten der kartenausgebenden Bank ab. Sie legt auch fest, wie viele Partnerkarten du beantragen kannst. Die Abrechnungsform ist dabei identisch zu derjenigen der ersten Karte.

Der Kreditrahmen verändert sich bei Beantragung und Nutzung einer Partnerkarte nicht. Dein Partner oder deine Partnerin schöpft (sofern vorhanden) aus dem gleichen Kreditlimit wie du. Du musst das Kartenlimit also ggf. nach oben anpassen.  

Bei Streit oder Trennung kündigen

Solltest du dich von deinem Partner oder deiner Partnerin trennen, solltest du die Zweitkarte kündigen. Das geht genauso wie bei normalen Karten-Kündigungen. Achte darauf, dass die Kreditkarte entsorgt wird. Denn solange die Karte noch aktiv ist, könnte dein Gegenüber sie noch nutzen – und du haftest. Womöglich bietet deine Bank auch die Option, die Kreditkarte sofort über deinen Account zu sperren. Ein solches Vorgehen bietet sich vor allem dann an, wenn du dich im Streit getrennt hast.   

Saskia ist promovierte Germanistin und arbeitet seit 2017 im Finanzbereich. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen vor allem im Bereich Wertpapierdepot, Bausparen, sowie bei Unfall- und Sterbegeldversicherung.
Stilisierte Sprechblasen in Schwarzweiß Diskussionsforum
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